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Vorwort : Die Anzahl von Felgenherstellern ist enorm, und somit auch die Auswahlmöglichkeit an Felgen riesig. Da der Opel Zafira allerdings eher in
die Gattung der „Pampersbomber“ ein zu ordnen ist, somit auch nicht von jedermann getunt wird, ist die Auswahl der Felgen eher etwas dürftig. Die „perfekte“ Felgen / Reifenkombination für seinen Za4a zu finden
ist nicht leicht, denn hier entscheidet erstens der persönliche Geschmack und zu aller letzt der Technische Überwachungs Verein (TÜV), ob die gewählte Felge mit dem aufgezogenem Reifen nun eingetragen wird, oder nicht.
Um Leichtmetallfelgen zu optimieren (Hauptsächlich Gewichtsreduktion), kann z.B. die Radschüssel aus zwei oder mehr gegossenen Teilen bestehen und durch Reibschweißen verbunden werden. Die einteilige Felge
ist aus einem Stück gegossen (meist Kokillenniederdruckgußverfahren) und wird anschließend grau bepulvert, silbern lackiert und abschließend klar pulverbeschichtet. Die zweiteilige Felge
besteht in der Regel aus dem Felgentragstern mit dem hinteren Schüsselhorn und dem vorderen Schüsselhorn. Die Schraubenköpfe sitzen im äußeren Verbindungsbereich auf der hochglanzpolierten Vorderschüssel. Die hintere Schüssel mit dem Felgentragstern ist aus einem Stück gegossen und meist grau bepulvert, silbern lackiert und klar beschichtet.
Die dreiteilige Felge
besteht aus dem vorderen und hinteren Schüsselhorn und dem Felgentragstern. Bei der Montage wird der Reifen nicht über das Felgenhorn gezogen, sondern die einzelne Schüssel wird links bzw. rechts an den Reifen gesetzt und zusammen mit dem Felgenstern verschraubt.
Zahlenangaben auf einer Felge : Der Zafira bringt je nach Ausstattung verschiedene Felgen / Reifenkombinationen von z.B. 6J x 15’er Stahlfelgen
mit 195/65 R15’er Reifen (beim Einstiegsmodell “Njoy”)bis hin zu 7½ J x 17’er Alufelgen 225/45 R17’er Reifen (beim OPC-Modell) mit mit sich: Auf jeder Felge wird zum einen die Breite bzw. das Felgenmaul (siehe Skizze,
Angabe “A” in Zoll), die Hornart, der Felgendurchmesser (siehe Skizze, Angabe “B” in Zoll) und die Einpresstiefe (siehe Skizze, Angaben “1” und “2”
in Millimeter) sowie eine KBA-Nummer angegeben.
Eine 6 J 16 et 35 – Felge ist somit 15,24cm breit (ein Zoll = 2,54cm), die Felgenhörner entsprechen dem Typ „J“ (ist mittlerweile Standard bei allen
Felgen), hat einen Durchmesser von 40,64cm und der Flansch zum anschrauben der Felge an der Radnabe ist um 35mm nach außen (gemessen von der Felgenmitte) versetzt. Bei einer Einpresstiefe Null ist der Flansch
genau in der Radmitte, die Felge baut also genauso weit nach außen, wie nach innen.
Wenn z.B. die Serienfelge 7" breit ist und eine 40mm ET hat würde das bei einer 8,5" breiten Felge bedeuten, dass die 8,5" breite Felge mit einer ET von ca. 60mm genau gleich weit nach
außen kommt wie das Original.
8,5" - 7" = 1,5" (=38,1mm) 38,1mm : 2 = 19,05mm 40mm + 19,05mm = 59,05mm Also ca. 60mm.
Nimmt man einen Zollstock und legt ein Lineal über die Flanschfläche und misst den Abstand zum Kotflügel kann
man in etwa errechnen welche Felgenbreite mit welcher Einpresstiefe unters Radhaus passt, und so abschätzen wie weit der Reifen nach außen kommen wird, bzw. ob der Reifen übersteht oder ob noch Platz für eine
Spurverbreiterung ist. In den meisten Fällen sind die Felgen so ausgelegt das sie an der Vorderachse passen, jedoch an der
Hinterachse u.U. noch Spielraum für eine Spurverbreiterung ist und auch nach innen evtl. mehr Platz vorhanden ist. Die Gründe für diese Unterschiede liegen in der Achskonstruktion bzw. daran dass hinten in aller Regel die
Feder / Dämpferelemente einen geringeren Durchmesser haben und somit auch mehr Platz nach innen zur Fahrzeugmitte hin zur Verfügung steht. Aus diesem Grund lassen sich hinten oftmals auch größere Reifen /
Felgenkombinationen montieren. Man beachte : Die Laufläche des Reifens verändert ihre Lage somit nicht durch die unterschiedliche Breite der Felge,
sondern ausschließlich durch deren Einpreßtiefe. Ist entsprechend keine ausreichende Laufflächenabdeckung gegeben, hilft keine schmalere Felge, sondern eher eine größere Einpreßtiefe.
Die KBA-Nummer ist die Zulassungsnummer des Kraftfahrtbundesamtes.
Des weiteren ist beim Felgenkauf auf den richtigen Lochkreis zu achten; die Zafira-Modelle
haben einen Lochkreis von LK 5 x 110. Die erste Zahl („5“) gibt an, wie viele Löcher (beim Zafira also fünf) für die Radbolzen / Radschrauben vorhanden sind. Die zweite Zahl (110 mm)
gibt Auskunft über die Größe des Bohrkreises auf dem die einzelnen Löcher liegen.
Mögliche Umrüstungen auf anderen Felgen-/ Reifenbreiten : Die erste Möglichkeit ist das Zurückgreifen auf Felgen, die eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis (ABE) für das
entsprechende Fahrzeug besitzen. Eine ABE bedeutet, daß die Felge in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft ist und mit der ABE versehen ist. Eine Abnahme bei dem zuständigen Technischen
Überwachungs Verein (TÜV) und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt - die ABE muß aber immer mitgeführt werden. Neben dem TÜV dürfen seit einigen Jahren auch Eintragungen von technischen
Veränderungen am Fahrzeug durch die DEKRA abgenommen werden. Daher wollen wir es hier einfach nur Prüfstelle nennen.
Erste Variante => Es ist ein ABE vorhanden : Bei Felgen oder Radkombinationen mit ABE handelt es sich in der Regel um genau die gleichen Dimensionen,
die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und in dem Fahrzeugbrief und -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
Dabei hat man zwar die Möglichkeit, die Optik der Felge zu verändern. Alle anderen Werte wie Durchmesser, Breite, Einpreßtiefe und Reifenbreite dürfen nicht verändert werden.
Mit den zunehmenden vom Werk oder Importeur auf den Markt gebrachten Sonderversionen steigt natürlich auch die Anzahl der von Optik und Dimension interessanten Radkombinationen, die serienmäßig in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Wenn aber die Wahl auf eine Felge fällt, die keine ABE besitzt, dann muß diese natürlich, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Zweite Variante => Das Teilegutachten : Bei der zweiten Möglichkeit wird auf einen Felgen-Typ zurückgegriffen, der mit einem Anbau- oder
Teilegutachten geprüft ist. Der Anbau solcher Felgen erlaubt andere Dimensionen in Durchmesser, Breite und Einpresstiefe. Dadurch können auch andere Reifengrößen auf die Felge aufgezogen werden. Die erlaubten
anderen Dimensionen, gerade in Hinsicht des Durchmessers, dürfen allerdings auch bei dieser Möglichkeit bestimmte Werte nicht überschreiten.
Es gibt hierfür verschiedene Auflagen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) So heißt es dort z. B., der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Baujahr 1994 darf nicht mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Baujahr 1994 um nicht mehr
als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweichen (Tachoabweichung). Sollte der Abrollumfang eine höhere Abweichung vorweisen, ist der Tacho neu abzugleichen. Gerade bei
neueren Fahrzeugen haben die Prüfstellen noch eine weitere Auflage für die Änderung des Abrollumfangs parat. Denn wenn bei Fahrzeugen, die als schadstoffarm nach D3 und D4 Norm eingestuft sind, der Abrollumfang
modifiziert wird, kann das eine Änderung der Schadstoffklassen-Einstufung zur Folge haben. Also am besten erst mal bei dem Hersteller und der zuständigen Prüfstelle nachfragen. Dies kann auch dann von
Vorteil sein, wenn man auf eine andere Felgenbreite umrüsten, aber die Reifengröße beibehalten will. In den Fahrzeugpapieren steht in der Regel die Größe der vom Werk zugelassenen Felgengrößen nämlich nicht drin. In
der eigentlichen ABE, wie sie beim KBA, den Prüfstellen oder dem Fahrzeughersteller vorliegt, sind aber diese Größen - auch eventuell zusätzlich freigegebene Sondergrößen - enthalten. Durch eine solche Nachfrage kann
man eventuell viel Arbeit ersparen. In den Anbau- oder Teilegutachten sind oft noch eine Menge Auflagen und Vorgaben enthalten. Meist ist es
erforderlich, daß zusätzliche Bördel- und Schneidarbeiten an den Innen- und / oder Außen-Kotflügeln erforderlich sind.
Manchmal müssen auch zusätzliche Abdeckungen für die Reifenlauffläche geschaffen werden. Entsprechende Auflagen sind in den der Felge beiliegenden Gutachten enthalten.
Beim Zafira sind in den meisten Fällen die Befestigungsschrauben der hinteren Radhausabdeckungen zu entfernen (höhere Freigängigkeit im Radkasten), und die Abdeckungen danach mittels Kleber wieder zu befestigen.
Die Radabdeckung muß gewährleistet sein. Die Prüfstelle achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche abgedeckt ist.
Die Prüfstellen definieren die Reifenlauffläche so: Die Reifenlauffläche ist der Teil des Reifens, der bei
Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein. Kotflügelkanten müssen angelegt werden. Es ist darauf zu achten, daß selbst bei
Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen. Auf die in den Felgengutachten freigegebenen Reifen sollte man schon achten. Es soll schon passiert sein, daß ein
Prüfer wegen nicht im Felgengutachten freigegebenen, aber auf dem Fahrzeug montierten Reifen keine Eintragung vorgenommen hat. Fast alle Reifenhersteller stellen aber entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinungen
aus. Damit gibt es dann auch bei der Eintragung keine Probleme. Bei späterer Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat genügt es
in der Regel, die vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Unter Umständen kann es aber auch erforderlich sein, daß Fahrzeug erneut bei einer Prüfstelle
vorzuführen, um die geänderten Reifendaten in die Fahrzeugpaiere eintragen zu lassen. Bei Unklarheiten hilft es immer, wenn man vorher bei der Prüfstelle vorspricht.
Zu guter letzt => Die (teure) Eizelabnahme : Die dritte Möglichkeit, zur gewünschten Felgen-Reifenkombination zu kommen, ist, die Einzelabnahme mit einem
entsprechenden Festigkeitsgutachten vorzunehmen. Bei dem Festigkeitsgutachten handelt es sich um eine vom Felgenhersteller bei einer vom KBA anerkannten Prüfstelle vorgenommene Festigkeitsprüfung. Dabei wird die
Felge in allen erdenklichen Zuständen "gefoltert" und muß der genormten Prüfung, die bis zur Zerstörung der
Felge führt, bestehen. Wenn alles innerhalb der "Grenzbereiche" ist, wird das Festigkeitsgutachten ausgestellt.
Für die Auswahl einer Felge ohne ABE und Teile- oder Anbaugutachten muß man verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigen. Entweder man hält sich an die Vorgaben eines anderen Felgentyps der gleichen Größe, für die
ein entsprechendes Gutachten besteht - dann sollte es eigentliche keine Probleme mit der Freigängigkeit des Rades geben. Oder man fängt an, mit den Parametern der Felgenbreite, Felgendurchmesser und der
Einpresstiefe (ET) zu spielen und zu rechnen. Manchmal reicht das Zusammenspiel dieser Parameter allein nicht aus, um eine ausreichende Freigängigkeit oder auch eine ansprechende Optik zu erreichen. In diesem Fall kann
man auch noch mit Distanzscheiben etwas "nachhelfen". Für die eigentliche Eintragung und Abnahme bei der Prüfstelle werden im Grund die gleichen Dinge wie bei der
Abnahme mit Teile- bzw. Anbau-Gutachten geprüft. Auch die Anforderungen an die maximal zulässige Abweichung des Durchmessers und der Tachogenauigkeit sind die selben. Die Vorteile bei der Wahl einer Felge,
die nur ein Festigkeitsgutachten besitzt, sind zum einen die viel größere Auswahl an Felgen und zum anderen die wahrscheinlich größere Exklusivität der Felge am Fahrzeug.
Einige Felgen-Hersteller liefern Felgen nach Kundenwunsch mit entsprechender Einpreßtiefe und gewünschtem Lochkreis, der dann auf Bestellung gebohrt wird. Bei einigen Extremversionen ist es auch möglich, mit
entsprechenden Distanzscheiben, die auf der Fahrzeugseite den Lochkreis-Durchmesser des Fahrzeuges und auf der Felgenseite den der Felge haben, für das Fahrzeug ganz untypische Felgen zu montieren und eintragen zu lassen.
Und zum Schluß => Die Felgenpflege : Salz, Bremsstaub, Rollsplitt, Straßenstaub - die Felgen eines Autos sind im täglichen Gebrauch den
Umwelteinflüssen direkt ausgesetzt. Nur durch eine regelmäßige Pflege behalten die Leichtmetallfelgen ihren glänzenden Eindruck. Und eine alte Weisheit besagt, dass man lieber kontnuierlich pflegt, als kurz vor dem
Totalschaden am Schmutz zu verzweifeln. "Vorsorge ist halt besser als Nachsorge". Grundsätzlich empfiehlt sich bei allen Felgen eine regelmäßige Reinigung im wöchentlichen Turnus.
Falls die Oberfläche der Felge durch z.B. Bordsteinberührungen oder Steinschlag beschädigt wurde, sollte die Stelle schnellstmöglich mit einem Lackstift nachgebessert werden. Sonst kann es zu Unterwanderungen an den
Rändern der Beschädigung kommen, und so das freigelegte Aluminium eine Oxydschicht bildet.
Hochglanzpolierte Felgen sollten entsprechend als Vorsorgeschutz eingepflegt werden. Sehr gut geeignet hierfür
ist Hartwachs als "schützende" Schicht vor dem Alltagsschmutz. Bei der "normalen" Autowäsche reicht dann schon Spülwasser, um die geliebten Rädern zum Glänzen zu bringen.
Aber was tun, wenn es doch Mal zu spät ist und eingebrannter Bremsstaub, Rostflecken oder Blindstellen die Felgenoptik trüben. Dann sollte man zu säurefreien Felgenreinigern greifen. Einwirkzeit des Herstellers beachten
und danach mit einem Dampfstrahler oder Wasserschlauch die Felge abspülen und trocknen. Die Reinigung nicht in der prallen Sommersonne oder nach einer längeren Fahrt machen, denn die Felge sollte möglichst kalt sein.
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